Nein, Tochter bleibt Tochter, auch wenn Du eine andere Staatsangehörigkeit angenommen hast oder sogar einen Österreicher heiratest...

nützlich ist natürlich ein Testament bzw. eine Verfügung und für den Notar einfacher, wenn die ausländische Adresse bereits vorliegt und er nicht noch erst mühsam suchen muss...


...und nix zu erben ist ja wohl ein Witz... was ist denn mit dem Schloss, dem Gestüt und den 2 Mietsblöcken in Herne.....

...ich hab ja wenigstens noch meine Ländereien in Schottland...


Wenn die letzte Bohrinsel abgebaut und die letzte Tankstelle geschlossen ist,
werdet ihr feststellen, dass man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.
(Weissagung der Cree-Indianer)