Wenn man als Deutscher eine andere Staatsbürgerschaft annimmt muss man meines Wissens den Deutschen Pass abgeben, auch innerhalb der EU.
Wenn ich mich jetzt aber recht erinner dann kann man unter gewissen umständen eine Doppelstaatsbürgerschaft beantragen. Z.b. wenns was zu erben gibt und es keine weiteren Geschwister/Angehörige gibt die erben können/erbberechtigt sind.

Musst du dich echt mal schlau machen was geht oder nicht geht. Auch in hinsicht was "günstiger" is beim erben. Was sagen die Öschis dazu wenn du was im Ausland erbst?
Klär die Details auf beiden Seiten ab um sicher zu sein das du dir nicht selber ins Knie schiesst.
Und wenn du die Möglichkeit hast, behalt den Deutschen Pass zusätzlich. Wär ja nicht das erste mal das sich was an irgendwelchen Gesetzen ändert. Einen Pass abgeben kannst du ja dann immernoch.


see ya, mate,

neo


....der flüchtige 4wd´ler