Ich lebe mit deutschem Pass seit über 20 Jahren im Ausland und bin den Einheimischen bis auf das Wahlrecht (Ausnahme Kommunalwahl) in allen Angelegenheiten gleichgestellt. Doppelstaatsbürgerschaft gibt es nach meinem Wissen innerhalb der EU nicht mehr. Für Schenkungen , Erbrecht usw gilt so weit ich weiss das Recht des Staates in dem der Begünstigte gemeldet ist.
Einyiger Umstand sind die Passverlängerungen die beim deutschen Konsulat durchgeführt werden müssen. Einmal alle 10 Jahre.
Für mich gibt es somit keinerlei Gründe einen Wechsel der Staatsbürgerschaft anzustreben.


Asmus

Defender 90 300tdi Erstzulassung 30.04.1998 (für Insider)