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ungeschlagener Meister der Laternen
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Meines Wissens wurde bei der Neureglung der H- Kennzeichen die gewerbliche Nutzung ausdrücklich nicht verboten, sondern schlicht und ergreifend vergessen zu untersagen, soll heissen, es geht.
Wer kennt sich aus und hat das Regelwerk zur Hand? Nach meinem Kenntnisstand spricht der Gesetzgeber von einer Nutzung 'vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes'. Dieser Satz bietet natürlich viel Spielraum in Hinsicht auf gewerbliche Nutzung. Und man muß natürlich auch auf den Versicherungsvertrag gucken. Bei speziellen Oldtimer-Tarifen sind auch oft Nutzungsbeschränkungen enthalten.
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