Original geschrieben von kein zweiter
Weil's keine Zulassungsform zu Vergünstigung und Förderung des Aufbrauchens alter Autos beim Holzmachen ist, sondern ungefähr entgegengesetzten, na ja, Geistes.


mal was zum nachdenken..........

,,Für Oldtimer H-Kennzeichen gibt es grundsätzlich keine Verwendungs-Einschränkungen – auch nicht für Fahrten ins Ausland. Eine gewerbliche Nutzung wie z.B. die Vermietung des Fahrzeuges ist jedoch in keinem Fall gestattet. ,,


coffee


gruss siggi109

wenn der klügere immer nachgibt....ist er irgendwann der dumme!


mein teiledealer....FWD