Moin allerseits,

die Zulassung mit H-Kennzeichen hat nach Gesetzestext keinerlei Einschränkungen bezüglich gewerblicher Nutzung.
Jedwedes Gelaber seitens der Rennleitung ist haltlos und einfach zu ignorieren ...

Im Verkehrsportal wurde selbiges vor zwei Jahren schon diskutiert:
H-Kennzeichen in gewerblicher Nutzung


@Moritz (alias keinZweiter)

die Meinung des Deuvet und diverser Oldtimer-Vereinigungen kann nicht die allgemeingültige sein und sie hat auch keine gesetzliche Grundlage. Der Deuvet wäre auch die absolut völlig falsche Adresse, solche Fragen zu klären, die Vereinigung folgt ihren eigenen Zielen und neigt sehr stark dazu, ihre Meinung anderen aufzuoktroieren.
Bitte unterlasse also die kryptischen Andeutungen, die haben nichts mit Lebensrealität zu tun.

Gruß
Jens

Last edited by TGB_11; 25/11/2009 15:03.

“Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten,
vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott.
Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
dann richtet das Volk und es gnade euch Gott.”
(Carl Theodor Körner, 1791 – 1813, deutscher Dichter und Dramatiker)