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Habemus Papam
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Was kein Zweiter meint,steht in der FZV §2 Punkt 22
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unerschütterliches sonniges Gemüt
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Ein Oldtimer sollte auf stilvolle Weise genutzt werden. Die historische Anmutung und die Einmaligkeit oder Seltenheit des Fahrzeugs stehen hier im Vordergrund: die Fahrt wird genossen. Das Gegenteil ist der Oldtimer, der routinemäßig für tägliche Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Kindergarten, zur Schule, zum Supermarkt genutzt wird und stundenlang auf öffentlichem Straßenland parkt. Hier wird der Oldtimer als gewöhnliches und alltägliches Transport- oder Beförderungsmittel mißbraucht. meiner ist stilvoll und ich genieße auch jede minute darin, trotzdem muss er bewegt werden und auch gerade deswegen benutze ich ihn zu den oben aufgeführten sachen. ne alte kiste die hinten im garten vergammelt dient ja auch nicht der erhaltung der kfz-historisch wertvollen teile ...
With the lights out, it's less dangerous
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Dackelpsychologe
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[quote=kein zweiter]Weil's keine Zulassungsform zu Vergünstigung und Förderung des Aufbrauchens alter Autos beim Holzmachen ist, sondern ungefähr entgegengesetzten, na ja, Geistes. mal was zum nachdenken.......... ,,Für Oldtimer H-Kennzeichen gibt es grundsätzlich keine Verwendungs-Einschränkungen – auch nicht für Fahrten ins Ausland. Eine gewerbliche Nutzung wie z.B. die Vermietung des Fahrzeuges ist jedoch in keinem Fall gestattet. ,,  Quelle oder wo steht das?  [/quote] http://www.automobile-oldtimer.de/zulassung/oldtimer-kennzeichen-h/
gruss siggi109
wenn der klügere immer nachgibt....ist er irgendwann der dumme!
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Siggi, Du weißt, was Rechtfertigungen noch wert sind, wenn die Grundlagen verändert oder gestrichen werden? Ist Dir das dann recht, so ist es mir das doch auch. Und vielleicht gibt's nach H von HZJterie irgendwann für irgendwen noch I von Ignoranz. Mehr muß ich nicht sagen, ohne meinen flaterric. schreib vernünftig und in ganzen sätzen oder lass deine komischen anmerkungen.rätselraten ist woanders...... 
gruss siggi109
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Gehe zehn Schritte zurück, nimm Dir so viel Zeit, wie Du brauchst, und stell Dir einen inneren Zusammenhang dieser Stelle in Deinem Eigenen her, idealerweise gleich unter Berücksichtigung meiner ersten Entgegnung vierzehn Felder zurück.
Caruso hat freilich zeigen können, daß es auch gleich zu verstehen war — is vielleicht einfacher, nicht erst nochmal bei Dir selbst nachzulesen :cool2:
So oder so hammers etz dokumentiert.
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Moin allerseits, die Zulassung mit H-Kennzeichen hat nach Gesetzestext keinerlei Einschränkungen bezüglich gewerblicher Nutzung. Jedwedes Gelaber seitens der Rennleitung ist haltlos und einfach zu ignorieren ... Im Verkehrsportal wurde selbiges vor zwei Jahren schon diskutiert: H-Kennzeichen in gewerblicher Nutzung @Moritz (alias keinZweiter) die Meinung des Deuvet und diverser Oldtimer-Vereinigungen kann nicht die allgemeingültige sein und sie hat auch keine gesetzliche Grundlage. Der Deuvet wäre auch die absolut völlig falsche Adresse, solche Fragen zu klären, die Vereinigung folgt ihren eigenen Zielen und neigt sehr stark dazu, ihre Meinung anderen aufzuoktroieren. Bitte unterlasse also die kryptischen Andeutungen, die haben nichts mit Lebensrealität zu tun. Gruß Jens
Zuletzt bearbeitet von TGB_11; 25/11/2009 15:03.
“Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten, vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk und es gnade euch Gott.” (Carl Theodor Körner, 1791 – 1813, deutscher Dichter und Dramatiker)
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Kann den Text hier jemand finden? VkBl 1997, Seite 537, Begründung zur 25. Verordnung, Allgemeines, Abs. 2c
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Hier geht gar nichts mehr
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[quote=SIGGI109][quote=kein zweiter]Weil's keine Zulassungsform zu Vergünstigung und Förderung des Aufbrauchens alter Autos beim Holzmachen ist, sondern ungefähr entgegengesetzten, na ja, Geistes. mal was zum nachdenken.......... ,,Für Oldtimer H-Kennzeichen gibt es grundsätzlich keine Verwendungs-Einschränkungen – auch nicht für Fahrten ins Ausland. Eine gewerbliche Nutzung wie z.B. die Vermietung des Fahrzeuges ist jedoch in keinem Fall gestattet. ,,  Quelle oder wo steht das?  [/quote] http://www.automobile-oldtimer.de/zulassung/oldtimer-kennzeichen-h/ [/quote] Naja, mit Quelle meinte ich eine "belastbare" Quelle. So in Richtung Gesetz, Verordnung, Richlinie. Weniger eine website von irgendwem, der sich irgendwie nennt. Das was die da schreiben ist von Kenntis der entsprechenden Vorschriften wenig getrübt, um nicht zu sagen: "Das ist deren Wunschdenken." Wobei man bei der Nutzung des H-Kennzeichens grundsätzlich schon etwas Augenmaß behalten sollte. Sinn des H-Kennzeichens ist nicht das "billige Fahren alter Karren" sondern der "Erhalt von automobilem Kulturgut im Straßenverkehr". Das muss man nicht diskutieren, denn die Intention des Gesetzgebers steht deutlich in den entsprechenden Regelungen und man kann sie auch im Verfahren zur Änderung der Vorschriften nachlesen. Das Problem, was "wir" langsam bekommen, ist das alte runtergekommene vergammelte Karren mit dem "H" rumgurken, weils billig ist und man damit in die Fahrverbotszone kommt. Geht das so weiter und nimmt Überhand, ists mit dem "H" ab 30 bald vorbei. Dann sinds 40 oder 50 Jahre. Und daran arbeiten einige Leute schon, wie man im Netz leicht nachlesen kann. Und das sind nicht unbedingt die Behörden, sondern oft Leute aus der Oldtimer-Szene, die es nicht verknusen können, dass neben ihrem geschniegelten Flügeltürer für 150.000 Euro ein Serie I mit schmutzigen Reifen steht. Das sollte man nicht vergessen und auch nicht wie schnell solche Rechtsänderungen kommen. Zuletzt hat mans bei 07er gesehen, Erst schleichend und dann wars ratzfastz bei 30 Jahren. Also sollte sich ein Fahrzeug mit einem H-Kennzeichen auch nach dem Gutachten technisch und rostmäßig in einem entsprechenden Zustand befinden. Was aber nicht bedeutet, dass man damit nicht mehr in den Wald fährt und ihn artgerecht dafür nutzt wofür er gebaut wurde.
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