Original geschrieben von Caruso
Original geschrieben von TGB_11
Im Verkehrsportal wurde selbiges vor zwei Jahren schon diskutiert:
H-Kennzeichen in gewerblicher Nutzung

Kann den Text hier jemand finden?
VkBl 1997, Seite 537, Begründung zur 25. Verordnung, Allgemeines, Abs. 2c

das hier?

Zitat
Verkehrsblatt 1997 Heft 16 Amtlicher Teil Seite 537 Absatz 2 c)gekannt:
Das Oldtimerkennzeichen wird nur für Fahrzeuge zugeteilt, die aufgrund eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen eine Betriebserlaubnis für Oldtimerfahrzeuge haben. Hierfür kommen nur Kraftfahrzeuge in Betracht, die mindestens vor 30 Jahren erstmals zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen wurden und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden.
Diese Einschränkungen dienen der Abgrenzung zu „nur alten“ Kraftfahrzeugen, die im Alltags-Verkehr oder sogar zu gewerblichen Zwecken eingesetzt werden. Ein Oldtimerfahrzeug zeichnet sich dadurch aus, daß dieses als historisches Sammlerstück in der Regel nur noch zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes und nicht als übliches Beförderungsmittel eingesetzt wird. Am häufigsten kommen diese Kraftfahrzeuge bei sogenannten Oldtimerrallyes und ähnlichen Veranstaltungen zum Einsatz.
Absatz2d)
Mit der Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens als amtliches Kennzeichen gelten alle Vorschriften der StVZO, d. h. z. B., daß die Kraftfahrzeuge eine Betriebserlaubms (außer die „betriebserlaubnisfreien Fahrzeuge gem. § 18 Abs. 3 StVZO) benötigen, sie der Pflicht zur regelmäßigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO unterliegen und sie auch haftpflichtversicherungspflichtig sind. Damit unterliegen sie auch dem der StVZO innewohnenden Grundsatz, daß pro Fahrzeug nur ein amtliches Kennzeichen zuzuteilen ist und nicht ein Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge zugeteilt werden kann.


keine amtliche Quelle: http://pf31.pappenforum.de/board117-technik-pflege/board11-technik-allgemein/7176-h-zulassung/

Ob das noch Besatnd hat nachdem die Rechtsgrundlage inzwischen eine andere/geändert ist?

Den Inhalt der Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimerfahrzeugen veröffentlicht im VkBl 1997 Heft 15 S. 515 findest Du im wesentlichen im Katalog des TÜV Süd: http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987060692575828569/Oldtimer-Katalog_Tuev_Sued.pdf

Soweit ich das überflogen habe, get es dabei um die Kriterien für die Zulassung, nicht um Nutzungseinschränkungen.