Mehrzweckfahrzeuge Aufbauart AF – i.S. der Richtlinie 70/156/EWG (AB1.EG Nr.L42S.1) sind verkehrsrechtlich nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 (PKW) anzusehen sind, weil die „Nutzlast für Güter“ größer ist als die „Personenlast“.