Original geschrieben von RoverLover
Und die 3-Kammergrube muss mit ziemlicher Sicherheit nach den neuesten Auflagen neu installiert werden. Deswegen hab ich das ja auch geschrieben.
Aber vor einer solchen Investition lassen wir uns das definitiv schriftlich zusichern, dass die Anlage auch die nächsten Jahrzehnte betrieben werden darf.

Mein Beileid zum verhunzten Hof, aber das ist ja Methode ...

Die wasserrechtlichen Genehmigungen für Kleinkläranlagen, die ich bisher gesehen habe, galten alle 20 Jahre. Mehr als diesen Zeitraum wird keiner zugestehen und der private Anwohner hat sowieso keinerlei Einfluß darauf. Ich habe mich auch nicht im Detail damit beschäftigt, weiß also nicht, ob die Genehmigung vor Ablauf der 20 Jahre einfach widerrufen werden kann. Normalerweise eher nicht, weil "genehmigt ist genehmigt".



“Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten,
vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott.
Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
dann richtet das Volk und es gnade euch Gott.”
(Carl Theodor Körner, 1791 – 1813, deutscher Dichter und Dramatiker)