Original geschrieben von TGB_11
..."genehmigt ist genehmigt".

Sollte man denken, ist aber leider nicht so.

(Sichworte Rücknahme bzw. Widerruf eines rechtmäßigen/rechtswidrigen Verwaltungsaktes.)

Wasserrechtlich ist auch nur die eine Seite; die andere ist die Sache mit dem Anschluß- und Benutzungszwang der öffentlichen Entwässerungsanlage.

Aber nun genug der Unkerei ...