..."genehmigt ist genehmigt".
Sollte man denken, ist aber leider nicht so.
(Sichworte Rücknahme bzw. Widerruf eines rechtmäßigen/rechtswidrigen Verwaltungsaktes.)
Wasserrechtlich ist auch nur die eine Seite; die andere ist die Sache mit dem Anschluß- und Benutzungszwang der öffentlichen Entwässerungsanlage.
Aber nun genug der Unkerei ...