Original geschrieben von buckdanny99
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Deswegen darf ja der Anzuschliesende sich an den Kosten beteiligen, mancher in nicht unerheblichem Umfang.

Der Maßstab für den Beitrag ist i.d.R. aber nicht die Leitungslänge sondern die baurechtlich mögliche "Aus"nutzung des Grundstücks.

Weit abliegende Grundstücke sind für den Ver-/Entsorger in solchen Fällen daher eher ein Zuschußgeschäft.

So gesehen ein Vorteil für den Grundstückeigentümer (wenn er denn angeschlossen werden möchte smile )