Hallo ihr,

mein langer G war, bevor er vom Vorbesitzer als Kombinationsfahrzeug 2,81t. ( PKW ) umgeschrieben wurde, als LKW geschlossener Kasten zugelassen .

Ich will den G vom Tüv umschreiben lassen.
Habe mit Prüfer gesprochen und er sagt es ist beides möglich (natürlich mit Umbauten ) .

Was ist hinsichtlich der bevorstehenden Steueränderung angebrachter-LKW oder Womo ?

Was wird vom Finanzamt akzeptiert ?

Wie ist der Unterschied bei der Versicherung ?



Viele Grüße AlexG