Tja,
da gibt es keine Voraussetzungen.
Es muss sich nur jemand finden ,der den Wagen
im jeweiligen Land zulässt.
Das Fahrzeug wird dann zur Verfügung gestellt
und der Fahrer meldet das ausländische Kennzeichen
hier zur KFZ-Steuer an.Steuernachweis ist dann
mitzuführen.Siehe dazu KraftST.Gesetz.
So sollte es wohl gehen.