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Gehört zum Inventar
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Moin,
soweit mir bekannt, darf ein Deutscher prinzipiell ein fremdes KFZ mit ausländischem Kennzeichen in Deutschland fahren. Wenn man selber der Halter ist, könnte es sogar steuerrechtlich ok sein, weil man ja im anderen EU-Land bezahlt hat. Es darf da aber keine bösen Nachbarn geben, die einen anschwärzen. Weil man muß ja das KFZ da anmelden, wo es sich regelmäßig aufhält. Und wenn das französische KFZ ständig vor der Tür in D steht, ist das halt eben nicht legal und könnte verfolgt werden. Dazu braucht´s natürlich einen Kläger und der könnte eben der mißliebige Nachbar sein. Wenn man ein fremdes ausländisches Fahrzeug in D fährt, ist das m.W. nach der Reichsabgabenordnung ein Steuervergehen. Andreas schrieb ja sowas. Wenn man also den Steuersatz zahlen würde, wäre es theoretisch ok, es fragt sich nur, was passiert, wenn man für 365 Tage bezahlen will. Wird da keiner stutzig ? Eigentlich dürfte man doch nur 180 Tage oder so ähnlich das KFZ hier stehen haben. So richtig wasserdicht ist die Sache mit dem ausländischen Kennzeichen also keineswegs. Kann natürlich gutgehen, muß aber nicht.
Gruß Jens
“Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten, vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk und es gnade euch Gott.” (Carl Theodor Körner, 1791 – 1813, deutscher Dichter und Dramatiker)
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karli
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