Original geschrieben von Jac
Ich vermute, das Problem liegt darin, daß man ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen nach Ansicht der Polizei nicht zum Holzmachen im Wald einsetzen darf, sondern nur zu Fahrten zu Treffen und dergleichen.

Nach meiner Ansicht gilt das nur für die roten Oldtimmer-Kennzeichen und es wäre nicht das erste Mal, daß die guten Beamten sich durch Unkenntnis der tatsächlichen Gegebenheiten auszeichnen, aber hier bin ich mir auch nicht ganz sicher.

Bis die Tage, Ralph


lass dich von der polizei nicht irre machen.deinen landy
mit H-kennzeichen kannst du ganz normal nutzen,auch zum holz
machen/holen,es darf nur nicht GEWERBLICH sein.die einschränkung
gilt nur,wie du schon schreibst,bei dem 07-kennzeichen.
bei einer H-zulassung braucht man nichtmal ein anderes auto
was beim 07-kennzeichen notwendig ist.

coffee


gruss siggi109

wenn der klügere immer nachgibt....ist er irgendwann der dumme!


mein teiledealer....FWD