In den
Ausnahmeregeln Berlin steht halt, dass man mit einem von EURO 2 auf EURO 3 (gelb) nachgerüstetem Fahrzg. noch max. 2 Jahre mit Ausnahmeregelung fahren darf. Ist ja auch klar - es gilt grün als Voraussetzung.
In der Anmerkung steht, das von EURO 2 auf EURO 3 nachgerüstete Fahrzg. lt Anlage XXVI StVZO und der 35. BlmSchV nicht weiter auf EURO 4 nachgerüstet werden können. Das scheint dann aber im Widerspruch zu den Angaben der Nachrüstsysteme zu stehen. Da wäre zu prüfen wie sich das konkret verhält.