Ganz grundsätzlich (wird schon Ausnahmen und "Verhandlungserfolge" geben):

1. Erfüllung der europäischen Zulassungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung
a) in einem EU-Staat: problemlos
b) außerhalb der EU: Grauzone; in Deutschland wird das mWn anerkannt, in Österreich z.B. nicht (das erstmalige In-Verkehr-Bringen in der EU ist der Zeitpunkt des Imports)

2. nationale Ausnahme oder schwächere Normen: sind ein Problem

Grüsse,
Peter