Hallo (G)-meinde,

in der Zulassungsbescheinigung des G´s stehen keine Anhängelasten.
Es heißt ja grundsätzlich beim kurzen G : unabhängig von der Motorleistung kann das Fz bis zum eigenen zGG ziehen; die Kombi darf aber 5500 Kg nicht überschreiten.
eine pauschale Aussage habe ich also von Daimler.
Allerdings reicht dem Tüv das nicht aus.
Hat einer von Euch eine Adresse, an die ich mich wenden kann
bezüglich einer Freigabe ?

Welche Anhängelasten sind bei Euch Wolf-Fahrern eingetragen ?

Kurzer Radstand !


Gruß Lars