bin mir nicht sicher ob ich abs und tc überhaupt will!

ich könnte doch einfach ne defekte sicherung rei setzten und vor dem tüv ersetzten, wagen warm fahren( dann tritt das problem ja nicht auf) und gut ist.

höre immer unterschiedliche dinge zur betriebserlaubnis. der einsagt entfällt bei abs/tc abschalten... aber was ist den bei den Fahrzeugen die werksseitig schon einen schalter haben, die gibt es ja auch. wird da mit zweierlei maß gemessen oder wie sind da die richtlinien?