Grüezi PTT,
hast Du mal bei der Motorfahrzeugkontrolle um etwas Schriftliches zur Rechtsgrundlage der Mitteilung, die Du erhalten hast, gebeten?
Nach meiner juristischen Laien-Auffassung sollte auch in der Schweiz der "Bestandsschutz" als Rechtsgrundsatz gelten:
http://de.wikipedia.org/wiki/BestandsschutzWas sagen TCS und Mercedes-Benz Schweiz dazu? Beide wären mir eher als Ansprechpartner eingefallen als Antec.
Bei meinem G hier in Deutschland wurde auch die Originalität des Rammschutzes bezweifelt. Als dieser dann per Datenbankabfrage bewiesen war, wurde die Originalität der Gitter vor den Scheinwerfern bezweifelt.
Ich halte das für politisch gewollte Schikanen, die aber der Rechtsgrundlage entbehren.