...es geht mir um die Interpretation der VOB (B) §13, Abs.4 - Gewährleistung.

Im konkreten Fall ist eine Gewährleistung von 5 Jahren und 6 Monaten vereinbart.
ABER: es handelt sich hierbei um elektrische/elektronische Anlagenteile!

Befindet sich die Anlage noch in Gewährleistung oder nicht?
(Abnahme des Objektes war 08/2006 und es gab keinen Wartungsvertrag dazu)


Kann mir da einer von euch weiterhelfen?


http://www.offroadhoch2.de

Widersprich nie einem Mann .... warte einfach, bis er es selber tut.