Moin,

lass in doch meckern. Ich würde im anbieten das er das Gerät zurückzuschicken kann (natürlich rein aus Kulanz),und immer auf die Beschreibung verweisen (defektes Gerät).
Wenn er sich nicht darauf einlässt ist das sein Problem, zumindest kann er Dir keine mangelnde Kooperation vorwerfen. Wenn er wegen den paar Kröten zum Anwalt rennt ist das auch sein Problem, ich glaube für den Streitwert macht kein Anwalt dieser Welt die Finger krumm. Ausserdem müsste er dann auch erstmal belegen dass das Gerät die von ihm angemahnten Fehler schon bei Dir gehabt hat und diese Dir bekannt waren.

Ansonsten, immer locker bleiben und schön die gesamte Korrespondenz mit dem Käufer speichern.

Gruß,

Ch.