Original geschrieben von GMOG
... Das Mainboard ist also o.k.

...

Das betrachte ich als zugesicherte Eigenschaft.

Ist diese nicht gegeben, hat der Käufer die üblichen Rechte.

Läuft wie üblich auf die Frage der Beweisbarkeit hinaus.

War das Mainboard zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs ok oder nicht?

Chance 50/50

Ich würde ihm Rückabwicklung anbieten, da sich der Ärger für mich nicht lohnt, auch wenns einen innerlich wurmt.