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"DIE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE DES KUNDEN RICHTEN SICH NACH DEN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN. xxxx GEWÄHRT DEM KUNDEN KEINE EIGENE BESCHAFFENHEITS- ODER HALTBARKEITSGARANTIE IM SINNE VON §443 BÜRGERLICHES GESETZBUCH AUF DIE ANGEBOTENEN WAREN. DER KUNDE KANN DER PRODUKTDOKUMENTATION ENTNEHMEN, OB EINE HERSTELLERGARANTIE BESTEHT, DIE NEBEN DIE GEWÄHRLEISTUNG VON xxxx TRITT. GARANTIEANSPRÜCHE AUS EINER HERSTELLERGARANTIE BEGRÜNDEN EIN EIGENES RECHTSVERHÄLTNIS ZU DEM HERSTELLER UND SIND DIREKT DIESEM GEGENÜBER GELTEND ZU MACHEN. "
Was heißt das auf Deutsch? Kann sich ein Lieferant damit aus der allgemeinen 2-jährigen Garantie gegenüber Endverbrauchern in der EU heraus winden?
Gruss Sacha
---------- Höher legen ist nicht alles. Fahren muss man auch können.
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