Hallo
Es giebt keine automatische Garantie des Lieferanten.
Es giebt eine Gewährleistung. Bitte nicht verwechseln!
Bei der Gewärleistung sichert der Lieferant zu, das das
Produkt bei der Übergabe an den Kunden OK ist,, und die
beworbenen Eigenschaften hat.
Geht das gute Stück innerhalb von 6 Monaten kaputt,
dann wird davon ausgegangen, das es schon bei der Übergabe
so war. Der Lieferant muß sich um Nacbesserung usw kümmern.
Nach Ablauf der 6 Monate muß der Kunde nachweisen, das der Fehler schon bei der Übergabe vorhanden war. Wenn man das
schafft ist der Lieferant in der Pflicht.

Wenn jemand Garantie auf sein Produkt giebt
ist er dafür verantwortlich. Es giebt keine Vorschrift wie lange so eine Garantie sein muß, und was sie enthält.
Das Gesetz schreibt sinngemäß vor das das Garantieversprechen
für den Kunden verständlich sein muß .
Irgentwo steht in dem tollen BGB das auch noch über einen
Kaiserlichen Erlass etwas geregelt werden kann.
Soviel zu der sinnhaftigkeit einiger geltender Gesetze.
Mfg
Manfred