Nicht nur in Tunesien: Reisefreiheit total war einmal.
Das Verwaltungsgericht in Stuttgart hat am 23.März 2010 einen bemerkenswerten Beschluß verkündet, der bisher ein wenig untergegangen ist.
Danach gilt:
Reisen in unsichere Länder können verboten werden. Die Gültigkeit von Reisepässen darf entsprechend eingeschränkt werden. Droht ein hohes Entführungsrisiko und die Forderung von Lösegeld an Deutschland, ist ein Reiseverbot rechtens.
Ein 45-jährige Frau wollte allein und auf eigene Faust nach Somalia reisen, um für ihre Ideen zu einer gewaltfreien Bekämpfung des westlichen Wirtschaftsystems zu werben.
Gewaltfrei... ausgerechnet in Somalia...
Parallelen zum Fall Susanne Osthoff, die im Irak entführt würde und erst nach Zahlung eines Lösegeldes in Millionenhöhe wieder freigelassen wurde, sind sichtbar.
http://www.swp.de/goeppingen/nachrichten/politik/art4306,418032Da muß man demnächst wohl genau hinschauen. Nicht nur auf die grüne Versicherungskarte fürs Auto sondern auch in den Reisepass. Für welche Länder eine Reisesperre besteht...
mfG
Rainer