Original geschrieben von kadege
LWR ist doch nur bei Xenon Pflicht (und dann automatisch), oder? Technisch notwendig ist sie beim G m.E. sowieso nicht. Wenn Du keine Probleme beim TÜV hattest, würde ich es einfach bleiben lassen.

Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1990 müssen eine LWR haben, eine Zeitlang gab es eine EU-Ausnahmeregelung,
die hat aber nur noch Bestandsschutz.
Fahrzeuge mit Xenon-Scheinwerfern müssen eine automatische LWR und eine Scheinwerferreinigungsanlage haben wink

Und seit Anfang 2009 ist eine nicht funktionierende LWR bei der HU ein erheblicher Mangel und
somit alleine Grund für ein Nichtbestehen


Nichts ist besser als so ein Ding