Meinst Du
Zitat
Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung
erfolgt sein (Abmeldezeiträume unterbrechen diese Zehnjahresfrist nicht), d.h. sie
müssen mindestens 20 Jahre alt sein.
Da steht erstens nix von 'möglich', und zweitens wird dieser Passus auch schon unterschiedlich ausgelegt:

Denn bei einem 40 Jahre alten Fahrzeug genügt einigen Prüfern, wenn Umbauten 20 Jahre alt sind (also möglicherweise erst nach 20 Jahren eingebaut wurden, andere bestehen darauf, daß die Umbauten tatsächlich in den ersten 10 Jahren gemacht wurden.

Und wie man das nachweisen soll, ist auch nicht immer klar.


Grüße
DaPo


Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.