Weil allzu viel Allradelei zwanghaft von begierigem Trauern um bildende Nötigungen keinesfalls mehr ablassen möchte, frisch, fromm weiter fröhlich Freerk den Angenehmen geprüft:
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Wer über Rechte verfügt, wer sich mit seinen Anliegen
oder Bedürfnissen im Recht weiß und gerade auch derjenige, der sich sein Recht nur einbildet,
setzt sein Interesse absolut, erklärt es gegen jeden ihm entgegenstehenden Willen für gültig und
sieht sich deswegen auch befugt, zur Durchsetzung seiner Macht schon mal Gewalt einzusetzen. All
das hat er dem System des Rechtsstaats abgeschaut - auch wenn in der Schule der Zusammenhang
von Interesse, Recht und Gewalt etwas anders vorgestellt wird, d.h. stets von staatlichen Interessen
ausgegangen wird, die nicht etwa wegen ihrer Funktionalität für kapitalistisches Wirtschaften,
sondern wegen ihrer überragenden moralischen Qualität als Menschenrechte – Schutz von Privateigentum
und demokratische Herrschaft - allgemeine Gültigkeit beanspruchen dürfen...
"
(GegenRede 8)