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Germanys Next Top Mechanic
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..in der VOB z.B.
wenn du kundeneigenen Teppich mit kundeneigenem Kleber ( wer macht sowas?) auf dessen Estrich verklebst, dann haftest du nicht nur für deine Arbeit sondern auch für die Richtigkeit der vorherigen Gewerke, denn du hättest dich vorher überzeugen müssen, dass der Estrich i.O. ist, dass eine evtl. Abspachtelung der Estrichoberfläche richtig durchgeführt worden ist, also mit Haftgrund und der richtigen Spachtelmasse usw... Kommt der Teppich nach einem halben Jahr hoch, hast du erstmal den Schwarzen Peter und kannst rennen und Gutachten bezahlen usw. usw...Jedenfalls hast du einen schlechten Ruf schneller als du dir einen guten erwerben kannst.
Einfacher ist es nach der alten Regel: Wer schreibt, der bleibt! Also vor Arbeitsbeginn im Angebot einen entsprechenden Passus einfügen und dich dagegen absichern. So in der Art: Der Auftraggeber sichert die Richtigkeit der bereits ausgeführten Vorarbeiten wie Herstellung eines verlegereifen Untergrundes zu.
Wenn die letzte Bohrinsel abgebaut und die letzte Tankstelle geschlossen ist, werdet ihr feststellen, dass man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann. (Weissagung der Cree-Indianer)
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