Original geschrieben von Yankee
Nein, solange du den Herd nicht veränderst in dem Fall nicht. Baust du dem Kunden in dem Zuge eine rote Beleuchtung statt der
orginal verbauten Grünen ein, kommst du in die Haftung.

und ich dachte wir waren bei Montage und nicht beim Umbau
Zitat
Denn danach hat der Verbauer die Gewährleistung in seiner Obhut...

in diesem Sinn;
Ihr habt recht und ich bin raus
seifenblasen klugscheisser


"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"