Denk aber auch dran, dass das Landwirtschaftsamt nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheidet ob ein Privatmensch den Hof mit landwirtschaftl. Grund überhaupt erwerben darf. Wenn das nicht vorher mit dem Amt abgeklärt wurde und keinerlei Gewinnabsichten dahinterstecken wird es wohl so sein, dass der Hof plus Grund für sämtliche Landwirte zum Kauf ausgeschrieben wird.....
Wo haste denn das her?
Ich hab bei den Gesetzen und Verordnungen nur eine Grundstücksverkehrsordnung gefunden, die sich mit Grundstücken in der ehem. DDR beschäftigt.