Denk aber auch dran, dass das Landwirtschaftsamt nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheidet ob ein Privatmensch den Hof mit landwirtschaftl. Grund überhaupt erwerben darf. Wenn das nicht vorher mit dem Amt abgeklärt wurde und keinerlei Gewinnabsichten dahinterstecken wird es wohl so sein, dass der Hof plus Grund für sämtliche Landwirte zum Kauf ausgeschrieben wird.....
Moin,
die obige Aussage als Gesamtheit halte ich für nicht korrekt (mal vorsichtig ausgedrückt), neudeutsch könnte man das "urban legend" nennen.
Teilaussagen sind evtl. nachvollziehbar
Eine etwas fundiertere Aussage zum genannten Thema habe ich auf die schnelle mal
hier (klick mich, ich bin ein link) gefunden.
Gruß
Jens