Du kannst das gerne für eine "urban legend" halten.
In einer aber noch ländlich geprägten Gegend mit Vollerwerbs- bzw. Nebenerwerbsbetrieben die den gleichen Kaufpreis wie Du aufbringen können und dringend Fläche benötigen (das Problem hat heutzutage so gut wie jeder Landwirt), wirst Du mit Problemen beim Kauf von mehr als 2 ha rechnen müssen wenn Du Deine Fläche selber nicht als gewinnorientierten Nebenerwerbsbetrieb führen willst.
Glaubs oder glaub es nicht...das Gesetz stammt noch aus der Adolf-Zeit und sollte der Grundsicherung der dt. Ernährung dienen
Hallo Nicole,
du hast natürlich Recht mit der Genehmigungspflicht. Ich habe diese Tatsache allerdings nicht als "urban legend" bezeichnet sondern die Behauptung eines "Vorkaufsrechtes für Landwirte". Das existiert so nicht. Landwirte können den Verkauf landwirtschaftlicher Flächen im Einzugsbereich ihrer Höfe insofern beeinflussen, dass sie eine Genehmigungsversagung des Geschäftes erreichen können, wenn sie wirklich gute Argumente haben. Ein Recht auf Kauf spezieller Grundstücke haben sie aber nicht, d.h. sie können nur destruktiv wirken, nicht konstruktiv für sich selbst. Und so einfach ist das auch nicht, einfach behaupten "ich bin der Nachbarlandwirt, wenn verkauft wird, dann nur an mich" reicht da nicht.
Das Amt kann auch Verkäufe an Private mit Auflagen genehmigen, so z.B. eine Verpachtungspflicht für eine bestimmte Zeit.
Das Gesetz stammt übrigens in wesentlichen Grundzügen aus dem Jahr 1918, da war Adolf noch nicht aktuell.
Gruß
Jens