Wir schildern jetzt mal unseren Fall, der wie folgt aussieht:

Nachdem der Kaufvertrag unterschrieben ist, der Notar beglaubigt hat, bekommt die Gemeinde eine Akte, die im Gemeinderat vorgelegt wird.

Falls ein Bauer mehr Ackerland für seinen Betrieb benötigt, damit dieser bestehen bleiben kann, hat er ein sogenanntes Vorkaufsrecht.
Die Gemeinde ebenfalls, wenn sie zum Beispiel einen Kinderspielplatz benötigt oder eine Autobahn geplant ist, die durch den Grund geht.... nur so als Beispiel

In unserem Fall ist der Verkauf schon länger bekannt und im Dorf nichts bekannt, dass einer was will oder die Knete für den Hof hat oder ne Autobahn geplant ist...

so, wir ziehen jetzt dann mal um!

Bilder kommen vom Frosch :o)


Träume wollen gelebt werden :o)