Nach einem Bericht der «Saarbrücker Zeitung» (Donnerstagausgabe) soll die Fahrerlaubnis ab 2013 nur noch 15 Jahre gültig sein. Entsprechende Gesetzesänderungen wurden von der Bundesregierung jetzt auf den Weg gebracht, schreibt die Zeitung weiter.

Nach Ablauf der Gültigkeit müssen die Inhaber einen neuen Führerschein beantragen, aber keine neue Fahrprüfung absolvieren. Alle bis 2013 ausgestellten unbefristeten Führerscheine müssen spätestens bis 2033 umgetauscht werden, bestätigte ein Sprecher


Wenn die letzte Bohrinsel abgebaut und die letzte Tankstelle geschlossen ist,
werdet ihr feststellen, dass man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.
(Weissagung der Cree-Indianer)