Original geschrieben von reinhard
Hallo,

der Satz in der StVO §21 "In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind." sagt nur aus, dass jede Person die befördert wird, auch angeschnallt sein muss und nicht mehr Personen befördert werden dürfen, als Sicherheitsgurte vorhanden sind. Sie sagt aber nichts darüber aus, wieviele Sitze in einer Zulassungsbescheinigung eingetragen sein müssen. Das heißt, die Anzahl der zu beförderten Personen kann von der Anzahl der eingetragenen Sitzplätze abweichen.

Ja natürlich kann ich auch mir leeren Sitzen fahren.
Sie sagt aber in keinsterweise,dass du mehr Personen
mitnehmen darfst als Plätze eingetragen sind.
Je nach Fahrzeug hat das nämlich etwas mit dem zGg.zu tun.
Im Falle eines Unfalls wird sich deine Versicherung totlachen.


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