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fuel saving device
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1983, und? könnte auch von 1953 sein, solange es nicht revidiert wurde....

Was deckt wohl die KFZ-Haftplichtversicherung ab?:

* Personenschäden (Heilungskosten bei Personenschäden / Renten bei Invalidität)
* Sachschäden (Reparaturen an anderen Fahrzeugen / Objekten (z. B. Leitplanke))
* Vermögensschäden
* immaterielle Schäden, beispielsweise Schmerzensgeld

Nochmals, wie schon oben geschrieben, solange es sich in Deutschland um eine Pflichtversicherung, nicht zu verwechseln mit der Privat-Haftpflicht-Versicherung, handelt, sind die Regressansprüche des Versicherers, bei nachweisbar schuldhaften Handeln und dieses Handeln ursächlich für den Schaden verantwortlich, an den Versicherungsnehmer sehr begrenzt. Und nun frage ich mich, wie ein fünfter, nicht eingetragener Sitz an einem Unfall schuld sein soll. OK, wenn die fünfte Person verletzt wird und diese Verletzungen daher kommen, dass der Sitz nicht korrekt montiert war, dann könnte es sein, dass die Vericherung zumindest die bis zu 5000 Euro wieder haben möchte.

Ein anderes Problem könnte es aber doch noch im Ausland geben. z.B. in Tschechien soll die Polizei die Anzahl der eingetragenen Sitzplätze und die wirkliche Anzahl der Sitze hin und wieder kontrollieren und in diesem Fall würde ich sicherlich nicht mit denen diskutieren wollen, wie es in D gehandhabt wird.


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Habemus Papam
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Original geschrieben von reinhard
1983, und? könnte auch von 1953 sein, solange es nicht revidiert wurde....

Fang nochmal von vorne an zu lesen.


autoteam-essen.de
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fuel saving device
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Caruso,

ich habs gemacht, kann aber nichts finden, gib mir mal nen Tip....




Last edited by reinhard; 24/09/2010 19:50.
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Habemus Papam
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1. Antwort.

Die in dem Urteil angesprochene,nicht vorhandene
Gesetzesgrundlage wurde nachgereicht.2004 oder so.


autoteam-essen.de
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die Gesetzeslücke mit dem, dass nur Gurte vorhanden, aber nicht alle Insassen angeschnallt sein müssen, wenn nicht ausreichend Gurte vorhanden sind, wurde im Mai 2006 geschlossen, ab diesem Zeitpunkt müssen alle Insasssen angeschnallt sein, sofern auf den Sitzen überhaupt Gurte vorhanden sind - Zulassungsjahr der Fahrzeuges! Aber weiterhin sagt die StVO $21 (1) nichts darüber aus, ob auch die Anzahl der Sitze in einem Fahrzeug mit der Anzahl der Sitze, die in der Zulassungsbescheinigung eingetragen sind, übereinstimmen muss.

Aber lass uns mal kurz zusammenfassen:

Spiderman fragt nach, ob er bei vier eingetragenen Sitzplätzen fünf Personen mitnehmen darf

- wenn er nur vier Sitze mit Sicherheitsgurten hat und das Fahrzeug auf Grund von seiner Beschaffenheit und dem Zulassungsjahr nur Sitze eingebaut sind, die Gurte haben müssen, dann darf er das laut StVO §21 (1) nicht und bekommt sicherlich bei einer Kontrolle Ärger mit der Polizei

- hat er ein Fahrzeug mit fünf Sitzen, von denen aber nur vier eingetragen sind, dann vertrete ich die Meinung, dass er das darf (meine Argumentation kann man ja nachlesen)

- hat er einen PKW der z.B. nach 1973, aber vor Mai 1979 zugelassen wurde, dann darf er (meine Meinung) mehr als nur drei Leute auf der Rücksitzbank befördern, bis Mai 2006 (vor Änderung des StVO $21 (1)) galt das für alle PKWs und das auch noch auf den Vordersitzen

- Versicherungsschutz: egal was er macht, bei einer Pflichtversicherung, in diesem Fall KFZ Haftpflicht, kann man seinen Versicherungsschutz nicht verlieren (Regress der Versicherung möglich, aber mit Begrenzung).

Ich denke mal, wir beide brauchen das nicht mehr weiter auszudiskutieren. Es gibt in diesem Beitrag zwei unterschiedliche Meinungen und Spiderman kann sich auf Grund der verschiedenen Argumente selbst überlegen, was er machen möchte/wird, evtl. auch zum TÜV fahren, um sich einen fünften Sitzplatz, der aber einen Gurt haben muss, eintragen zu lassen.....




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Ungenudelter Sous-Chef de Chaosine
Ungenudelter Sous-Chef de Chaosine
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Original geschrieben von Caruso
Original geschrieben von reinhard
Hallo,

der Satz in der StVO §21 "In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind." sagt nur aus, dass jede Person die befördert wird, auch angeschnallt sein muss und nicht mehr Personen befördert werden dürfen, als Sicherheitsgurte vorhanden sind. Sie sagt aber nichts darüber aus, wieviele Sitze in einer Zulassungsbescheinigung eingetragen sein müssen. Das heißt, die Anzahl der zu beförderten Personen kann von der Anzahl der eingetragenen Sitzplätze abweichen.

Ja natürlich kann ich auch mir leeren Sitzen fahren.
Sie sagt aber in keinsterweise,dass du mehr Personen
mitnehmen darfst als Plätze eingetragen sind.
Je nach Fahrzeug hat das nämlich etwas mit dem zGg.zu tun.
Im Falle eines Unfalls wird sich deine Versicherung totlachen.

So jetzt mal für mich speziell. Landy 11o Fünf eingetragene Sitzplätze. Aber das Auto hat schon seit ich es habe neun Sitzplätze sogar alle mit Gurt. Nun habe ich nur noch Sieben Sitzplätze immer noch alle mit Gurt Original von Land Rover. Gewicht spielt nicht die Rolle da ich kaum fast eine Tonne an Gewicht zusammenbringe so mit Kindern und so.

Was also ist wenn ich nun mit mehr als fünf Personen,aber locker innerhalb des zulässigen Gesamtgewichtes unterwegs bin?


Gruß Mathias

Irgendwie ist das blöd so ohne Landy :-(

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neo Offline
Fahnenflüchtiger 4wd'ler
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Hasi, ich denke nicht das es da ein Problem geben sollte. Aber, so wie die anderen hier wohl auch, IANAL!

Allerdings hätte ich bedenken wenn man sich auf irgendein Gerichtsurteil stützt, und dann mehr Leute mitnehmen will als es richtige Sitze UND Gurte dafür gibt. Sicher passen 4 magere Halbwüchsige locker auf eine normal Rückbank, um sie nach dem Fussballtraining nach Hause zu chauffieren.
Wenn ich sowas mache und es rummst ist das Geschrei halt gross. Wenn dabei jemand verletzt wird oder es evtl nicht überlebt dann is mir das Gerichtsurteil eigentlich egal. Ich hab zwar evtl die Chance finaziell und rechtlich aus der Sache raus zu kommen. Aber auch ein vorherige Gerichtsurteil ist keine Garantie dafür. Aber sicher kommt man mit dem Gewissen nicht so einfach raus.
Ja ja ja ja, alte Auto ohne Gurt, blah blah blah. Aber damit würde ich auch nicht unbedingt Taxi spielen.

Beim 110er mit original Sitzbank und Gurten hätte ich jetzt aber kein Problem. Das lässt sich im Notfall einfacher genug nachweisen das es das so original gibt. Mein Bacuhgefühl sagt mir das es dabei höchstens ein Bussgeld geben dürfte, wenn überhaupt.
Auf der anderen Seite, wenn das doch alles original so von Herrsteller ist. Warum dann nicht einfach eintragen lassen, und fertig ist die Diskussion.

Nochwas, das ich machen würde, ist mal das Kleingedruckte von der Versicherung lesen. Da steht evtl was dazu drin.


see ya, mate,

neo


....der flüchtige 4wd´ler
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unerschütterliches sonniges Gemüt
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Zitat
Aber weiterhin sagt die StVO $21 (1) nichts darüber aus, ob auch die Anzahl der Sitze in einem Fahrzeug mit der Anzahl der Sitze, die in der Zulassungsbescheinigung eingetragen sind, übereinstimmen muss.

das fahrzeug hat im sinne des gesetzes so viele sitze wie eingetragen sind und nicht so viele wie eingebaut sind.
da ist also keine lücke.


With the lights out, it's less dangerous
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Motze, festhalten, so gehts in Kenia zum Brötchenholen
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Mein TD5 hat eingetragen: Sitze 5, wahlweise 9. Geht doch.


An und ist das Leben für sich schön.
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Habemus Papam
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Original geschrieben von reinhard
- hat er einen PKW der z.B. nach 1973, aber vor Mai 1979 zugelassen wurde, dann darf er (meine Meinung) mehr als nur drei Leute auf der Rücksitzbank befördern, bis Mai 2006 (vor Änderung des StVO $21 (1)) galt das für alle PKWs und das auch noch auf den Vordersitzen

Wir sind aber nunmal nach 2006 und deshalb gillt das was seit 2006 da steht.
Hier gehts ja schließlich nicht um die Zulassung eines Fahrzeugs,
sondern um die Teilnahme am Straßenverkehr.


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