Original geschrieben von rovervirus
aber wie siehts bei dachstuhlbrand aus?

Ha, der Fred rannte gerade;

Konsens herrscht das die Dinger im Weg sind, ist aber egal, wenn wir da dran gehen sind die so oder so für die Tonne.
Wichtiger -und da glüht mehr als Zornesröte- wäre eine Möglichkeit DAS (singular) Elemente stromlos schalten zu können.
Denn das soll gut in den Fingern kribbeln was nicht von jedem gewünscht wird.

Hinter den Kulissen wird wohl dran gearbeitet, Kennzeichnungspflicht und Schalter (plural) für Neuanlagen ab 20XX.


moment.......
wo wars?......

Ah!
Offiziell liest sich das heute so;
LfV = Landes Feuerwehr Verband
das sind die die (hier Bay) die Richtung vorschreiben
Zitat
Hierzu nimmt der LFV Bayern wie folgt Stellung:
Brände an oder in elektrischen Anlagen sind nichts Neues in der Feuerwehrwelt. Schon
immer wurden die Feuerwehren darin ausgebildet Gefahren an der Einsatzstelle zu
erkennen und daraus die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Genauso wie eine Hausinstallation (Steckdosen, Lichtanschlüsse usw.) bewegt sich die
elektrische Spannung bei Photovoltaikanlagen im Niederspannungsbereich bis 1.000 Volt.
Im Normalbetrieb geht, wie auch von den Hausinstallationsanlagen, auch von einen
unbeschädigten PV-Anlage keine Gefahr aus.
Bei Bränden an elektrischen Anlagen legt auch die Feuerwehr die DIN VDE 0132 –
Brandbekämpfung an elektrischen Anlagen zu Grunde. In dieser anerkannten Regel der
Technik stehen die erforderlichen Schutzabstände, die die Feuerwehr bei der
Brandbekämpfung in Abhängigkeit des verwendeten Löschmittels einhalten soll, um
Gefährdungen auszuschließen.
Mit Handfeuerlöschern nach EN 3 bzw. DIN 14 406 muss mindestens 1 m Abstand von
unter Niederspannung stehenden Anlagenteilen eingehalten werden. Im Verlaufe der
Feuerwehrausbildung wird der Feuerwehr vermittelt, dass sie in solchen Fällen mit dem
Sprühstrahl eines Strahlrohres nach DIN 14 365 mindestens 1 m und bei Vollstrahl
mindestens 5 m Abstand halten muss, um eine Eigengefährdung auszuschließen.

Im Rahmen der Erkundung einer Einsatzstelle fallen nun die PV-Anlagen gleich vor dem
Betreten eines Gebäudes auf und erinnern quasi den Einsatzleiter an eine Überprüfung
der Gefahren an der Einsatzstelle, um die daraus erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Gefahren können im Wesentlichen durch unter elektrischer Spannung stehende
Anlagenteile und durch Herabfallen von gelösten Anlagenteilen entstehen.
Auch die Unfallverhütungsvorschriften der Feuerwehren, die von der Gesetzlichen
Unfallversicherung herausgegeben wurden, nehmen sich schon seit Jahren dem Sicheren
Einsatz im Bereich elektrischer Anlagen an und finden sich in der Feuerwehrausbildung
wieder.
Während man ein „normal“ versorgtes Haus an der Einspeisung freischalten (stromlos)
schalten kann, ist dies gleichwohl bei PV-Anlagen nunmehr nicht so leicht möglich. PVAnlagen
erzeugen bei Lichteinfall schon Gleichspannung im Niederspannungsbereich und
speisen diesen in ein Stromversorgungsnetz (netzgekoppelte Anlage) ein.

Es ist aber nicht so, dass bei jedem Brand sofort und vollständig ein ganzes Haus
stromfrei geschaltet werden muss.
Nach Angaben des Bundesverbandes Solarwirtschaft befinden sich ca. 40 % aller PVAnlage
derzeit in Bayern. Eine besonders auffällige Schadenshäufigkeit (Brandursache
PV-Anlagen) konnte jedoch bisher durch diese nicht festgestellt werden und ist auch nicht
bekannt.
Genauso wie Hausinstallationen werden die PV-Anlage nach dem anerkannten Stand der
Technik von Fachfirmen errichtet und unterhalten.
Seit 2005 wird das Thema schon in Feuerwehrfachkreisen diskutiert. U.a. gibt es
Arbeitskreise mit den Herstellerfirmen, um zentrale Abschalteinrichtungen oder auch
Beschilderungen für die Feuerwehren vorzusehen, um die Sicherheit für die Einsatzkräfte
im Schadensfall zu erhöhen.
Der Deutsche Feuerwehrverband und der Bundesverband Solarwirtschaft erstellen derzeit
mit einer Expertenrunde und seinen Fachbereichen ein Merkblatt für die Feuerwehren mit
Hinweisen für den Einsatz bei PV-Anlagen. Bundesweit haben verschiedene
Landesfeuerwehrschulen seit Jahren schon entsprechende Hinweise für ihre
Feuerwehren bereitgestellt.
Bereits vor Jahren schon hat die Staatliche Feuerwehrschule Würzburg ein Merkblatt über
Photovoltaik-Anlagen für die Feuerwehren in Bayern herausgeben. Darin wird auf den
Aufbau, die Funktionsweise und die Vorgehensweise im Schadensfall hingewiesen.
Ebenso findet sich das Thema in verschiedenen Führungslehrgängen an den
Feuerwehrschulen in Bayern wieder.
Zusammenfassend kann man sicherlich, wie in ganz Deutschland auch bei den
Bayerischen Feuerwehren davon ausgehen, egal ob es sich um eine der sieben
Berufsfeuerwehren, der über 100 Werkfeuerwehren oder auch eine der über 7.500
Freiwilligen Feuerwehren handelt, dass qualifiziert Hilfe im Schadensfall geleistet wird und
werden kann.
Auch hier gilt der Grundsatz: „Die Feuerwehr hilft – vorbeugen musst Du!“
12. August 2010
Jürgen Weiß
Fachreferent



Zuletzt bearbeitet von Troll; 30/09/2010 19:12.

"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"