Ja gut,ich dachte du hättest da eine längere Frist herausgeschunden.
Nö, geht nicht

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...bist halt der Deutschen Bürokratie ausgesetzt!
Die (die Bürokratie) meint dass Du beim BUS aller 5 Jahre Mode bist und beim LKW erst ab dem 50. Lebensjahr aller fünf Jahre, es sei denn, Du bist "Neuerwerber" oder
nach einer bestimmten Frist (so um 2002)...dann musst Du auch beim LKW aller 5 Jahre antanzen...
...ich genieße "Bestandsschutz", das ist eben gut bei Dinosauriern! (Die muss man vor dem Aussterben schützen)

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...übrigens entbindet uns das nicht vom neu kreierten Berufskraftfahrerweiterbildungsgesetz (wenn Du damit Deine Brötchen verdienen musst!)

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...andererseits finde ich, sollte jeder Kraftfahrer ab einem gewissen Alter seine körperlichen und geistigen Befähigungen zum führen eines Kraftfahrzeuges nachweisen

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...50 Jahre Unfallfrei sagt nicht, dass der Inhaber des Lappens gut fährt, es könnte auch sein, dass seine Umwelt besonders auf ihn aufgepasst hat

, er(sie) bereits 45 Jahre von den 50 nicht mehr fährt oder sonst was...
...und wenn man viel auf Deutschlands Straßen unterwegs ist

, kann man auch manchen geistig und sozial nicht mehr so intakten Verkehrsteilnehmer erleben

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