Ah doch unter FAQs.
Es scheint mir aber so,dass es sich dabei um eine Kürzung ihrer eigenen Dämpfer handelt,für die sie ja ein Gutachten haben:

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Kann ich bei Ihnen meine Dämpfer kürzen lassen?

Ja, es ist möglich, unsere gelben Sportdämpfer in Länge und Kennlinie ändern zu lassen. Bitte wenden Sie sich zu diesem Thema an unseren Kundensonderwunsch: 02333-791-4444
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Müssen die gekürzten Dämpfer vom TÜV abgenommen werden?

Nein. Der Dämpfer unterliegt nicht der allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE). Nur wenn die Null-Lage des Fahrzeuges verändert wird, muss eine TÜV-Abnahme erfolgen. Eine Veränderung der Null-Lage erfolgt typischerweise beim Einsatz anderer Federn, wie zum Beispiel bei einer Tieferlegung.


Ein Quellennachweis von denen,wäre auch schön gewesen.
Ich finde diesen Passus nirgendwo sonst.

Last edited by Caruso; 25/10/2010 20:00.

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