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Im Schwitzkasten
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Im Schwitzkasten
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Bin mal gespannt auf die Reaktion im Forum.  Ahem, wenn Du Dich mal hier, sowie im Reifen-Unterforum einliest, wirst Du kaum auf großes Protestpotential treffen - die Erkenntnis, dass ein schweres Fahrzeug, auch mit Allradantrieb, im Winter mit "echten" Winterreifen am sichersten unterwegs ist, war hier schon immer vorherrschend. Das habe ich vor mehr als zehn Jahren genau in diesem Forum gelernt, als ich noch gar keinen Geländewagen hatte. Marcus
Und wieder ein Post mehr auf dem Zähler!
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Kabriofahrer
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Kabriofahrer
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dass ein schweres Fahrzeug, auch mit Allradantrieb, im Winter mit "echten" Winterreifen am sichersten unterwegs ist Hab auch noch nie gehört, daß Allrad beim Bremsen hilft ... 
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Kabriofahrer
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Kabriofahrer
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Zonenkonform
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Zonenkonform
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Du solltest Ihn stehen lassen.
Aber selbst Räumfahrzeuge fahren noch mit XS-Sandreifen durch die Gegend.
Wenn Ich den neuen Paragrafen so lese, muß das M+S nicht drauf sein, sondern nur die EG-Verordnung erfüllt sein.
Wenn also der Hersteller bescheinigt, das die EG-Verordung... erfüllt ist, dann ist dem Gesetz genüge getan, meine Ich mal.
Mancher Autobahnpolizist fordert ja schon eine farbliche Markierung von WR, damit man schon im Vorbeifahren.......
Ich habe auf der Buschtaxe(Zweitwagen) auch MT-Bereifung mit M+S, und bewege das Auto nur, wenn´s sein muß.
GRuß aus Berlin
Last edited by AndreasHirsch; 30/11/2010 09:47.
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Das Orakel
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Die Frage der Wintereignung der XZL lassen wir mal außen vor - wird auch eine Frage des tatsächlichen Untergrunds sein.
Aber: "Spezialreifen" nach der ECE R54 sind von einer "Umbereifungspflicht" ausgenommen bzw. gelten als "taugliche Winterbereifung". Auf den 20"-MPT-XZL steht auch MPT drauf und ist das Thema gegessen (einmal abgesehen vom möglichen Erklärungsbedarf den unbedarften Angehörigen der Rennleitung gegenüber).
Auf den 16" XZL steht es nicht drauf, obwohl Profil und seit der Dimensionsanpassung auf 255/100R16 Unterbau und Gummi denselben Ursprung haben. Es gibt von Michelin die entsprechenden Bescheinigungen, wenn sich der Fahrzeughersteller bzw. -importeur drum kümmert; dass Michelin bei Endkundenanfragen in dem Segment die eigenen Produkte nicht immer kennen will ist ein anderes Thema. Also: den jeweiligen Freundlichen anfragen und das Zettelchen ins Fahrzeug legen - fertig.
Grüsse, Peter
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Daily96 40.10W
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dazu mal ein Schreiben von Michelin vom Okt/Nov. 2007, von lkw-allrad.de Einsatz von MICHELIN Nutzfahrzeugreifen im Winter - 14.00 R 20 XZL TL 164/160G Sehr geehrter Herr xxx, MICHELIN Nutzfahrzeugreifen der Profilausführung XZL sind Spezialreifen, die für wechselnde Einsätze, sowohl auf der Straße als auch im Gelände, auf allen Achspositionen von Spezial- und Mehrzweckfahrzeugen konzipiert sind. Die Bauart und die Profilgestaltung dieser Reifen gewährleisten aufgrund hervorragender Haftungs- und Traktionseigenschaften eine Aufrechterhaltung der Fahrzeugbewegung in schwierigem, unbefestigtem Gelände, wie auch bei winterlichen Fahrbahn- und Witterungsbedingungen. Demzufolge entsprechen Reifen der Profilausführung XZL in der Begriffsbestimmung und in den Anforderungen an ihre Fahreigenschaften der Rechtssprechung gemäß ECE-Regelung Nr. 54 für Nutzfahrzeugreifen mit M+S-Markierung. Die Novelle des § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung besagt, dass „bei Kraftfahrzeugen die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen ist“. Eine Vorschrift, die in der kalten Jahreszeit zwingend die Verwendung von Winterreifen oder Reifen mit M+S-Markierung verlangt, existiert in Deutschland nicht. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Argumente bestätigen wir Ihnen hiermit ausdrücklich die Eignung der Profilausführung XZL für die ganzjährige Verwendung auf allen Achspositionen von Fahrzeugen im kommunalen Einsatz. Losgelöst von gesetzlichen, geographischen und klimatischen Gegebenheiten bleibt anzumerken, dass unabhängig von der Bereifung oder der technischen Ausrüstung eines Fahrzeuges der Fahrer sein Verhalten den Witterungsbedingungen anzupassen hat, obgleich vereinzelt spezielle Situationen entstehen können, in denen sowohl der Fahrer als auch noch so gute technische Hilfsmittel an einem Fahrzeug an den äußeren Bedingungen scheitern können. Auf unserer Internet-Seite www.michelintransport.com, können Sie in Kürze zusätzliche Informationen zu diesem Thema bekommen. Wir hoffen, dass wir mit unseren Ausführungen zur Klärung des Sachverhalts beitragen konnten. Mit freundlichen Grüßen MICHELIN REIFENWERKE AG & Co. KGaA - Produkttechnik Nutzfahrzeugreifen - edit: Datum des Briefs ergänzt
Last edited by juergenr; 30/11/2010 18:59.
Gruß Juergen
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Dauerbrenner
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Dauerbrenner
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dazu mal ein Schreiben von Michelin, von lkw-allrad.de Einsatz von MICHELIN Nutzfahrzeugreifen im Winter - 14.00 R 20 XZL TL 164/160G Sehr geehrter Herr xxx, MICHELIN Nutzfahrzeugreifen der Profilausführung XZL sind Spezialreifen, die für wechselnde Einsätze, sowohl auf der Straße als auch im Gelände, auf allen Achspositionen von Spezial- und Mehrzweckfahrzeugen konzipiert sind. Die Bauart und die Profilgestaltung dieser Reifen gewährleisten aufgrund hervorragender Haftungs- und Traktionseigenschaften eine Aufrechterhaltung der Fahrzeugbewegung in schwierigem, unbefestigtem Gelände, wie auch bei winterlichen Fahrbahn- und Witterungsbedingungen. Demzufolge entsprechen Reifen der Profilausführung XZL in der Begriffsbestimmung und in den Anforderungen an ihre Fahreigenschaften der Rechtssprechung gemäß ECE-Regelung Nr. 54 für Nutzfahrzeugreifen mit M+S-Markierung. Die Novelle des § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung besagt, dass „bei Kraftfahrzeugen die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen ist“. Eine Vorschrift, die in der kalten Jahreszeit zwingend die Verwendung von Winterreifen oder Reifen mit M+S-Markierung verlangt, existiert in Deutschland nicht. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Argumente bestätigen wir Ihnen hiermit ausdrücklich die Eignung der Profilausführung XZL für die ganzjährige Verwendung auf allen Achspositionen von Fahrzeugen im kommunalen Einsatz.Losgelöst von gesetzlichen, geographischen und klimatischen Gegebenheiten bleibt anzumerken, dass unabhängig von der Bereifung oder der technischen Ausrüstung eines Fahrzeuges der Fahrer sein Verhalten den Witterungsbedingungen anzupassen hat, obgleich vereinzelt spezielle Situationen entstehen können, in denen sowohl der Fahrer als auch noch so gute technische Hilfsmittel an einem Fahrzeug an den äußeren Bedingungen scheitern können. Auf unserer Internet-Seite www.michelintransport.com, können Sie in Kürze zusätzliche Informationen zu diesem Thema bekommen. Wir hoffen, dass wir mit unseren Ausführungen zur Klärung des Sachverhalts beitragen konnten. Mit freundlichen Grüßen MICHELIN REIFENWERKE AG & Co. KGaA - Produkttechnik Nutzfahrzeugreifen -
Chevy Blazer -Fuel to Noise Converter-
das Leben ist eher breit wie lang und wir steh´n alle mittenmang.
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Enthusiast
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Enthusiast
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Zitat aus dem Michelin Brief:
Eine Vorschrift, die in der kalten Jahreszeit zwingend die Verwendung von Winterreifen oder Reifen mit M+S-Markierung verlangt, existiert in Deutschland nicht.
Das hat sich aber mit dem neuen Gesetzendwurf geändert und eine M+S Kennung ist jetzt erforderlich.
Gruß Michael
Zerstöre deine Freude an dem, was du bereits besitzt, nicht dadurch, dass du nach Dingen verlangst, die du nicht hast; aber erinnere dich daran, dass das, was du heute besitzt, einmal zu den Dingen gehörte, die du dir erhofft hast. Epicur
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Kabriofahrer
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Kabriofahrer
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§ 2 Abs. 3a StVO (neue Fassung) Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).... im Klartext ANHANG II ANFORDERUNGEN FÜR REIFEN 2.2. „M + S-Reifen“ Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, daß sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M + S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist; Anlage 3 ANORDNUNG DER REIFENAUFSCHRIFTEN (Siehe Anhang II Abschnitt 3.2) und dort steht: 3. AUFSCHRIFTEN 3.1. Die Reifen müssen folgende Aufschriften tragen: 3.1.1. den Herstellernamen oder die Handelsmarke; 3.1.2. die Bezeichnung der Reifengröße gemäß Nummer 2.17; 3.1.3. die Angabe der Reifenbauart; 3.1.3.1. bei Diagonalreifen keine Angabe oder den Buchstaben „D“; 3.1.3.2. bei Radialreifen den Buchstaben „R“ vor der Angabe des Felgennenndurchmessers und wahlweise zusätzlich das Wort „RADIAL“; 3.1.3.3. bei Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse den Buchstaben „B“ vor der Angabe des Felgennenndurchmessers und wahlweise zusätzlich das Wort „BIAS-BELTED“; 3.1.4. die Angabe der Geschwindigkeitskategorie des Reifens durch das in Nummer 2.29 genannte Symbol; bei Reifen, die für Geschwindigkeiten über 240 km/h geeignet sind, ist der Angabe über die Bauart (siehe 3.1.3.) das Geschwindigkeitskategoriesymbol „Z“ voranzustellen; 3.1.5. die Buchstaben „M + S“ oder „M.S“ oder „M & S“ bei M + S-Reifen; 3.1.6. die Tragfähigkeitskennzahl gemäß Abschnitt 2.28; 3.1.6.1. bei Reifen, die für Geschwindigkeiten über 240 km/h geeignet sind, kann die Angabe der Tragfähigkeitskennzahl entfallen; 3.1.7. das Wort „TUBELESS“ bei schlauchlosen Reifen; 3.1.8. das Wort „REINFORCED“ bei verstärkten Reifen; 3.1.9. das Herstellungsdatum in Form einer Gruppe von drei Ziffern, von denen die ersten beiden die Woche und die letzte das Jahr der Herstellung angeben; 3.1.10. bei nachschneidbaren Nutzfahrzeugreifen das Symbol „ “, dessen Durchmesser mindestens 20 mm betragen muß, oder das Wort „REGROOVABLE“, das in jede Seitenwand eingeprägt oder auf jeder Seitenwand aufgeprägt sein muß; 3.1.11. bei Nutzfahrzeugreifen eine Angabe des Reifendrucks durch die „PSI“- Kennzahl (siehe Anlage 4), der für die Belastungs-/Geschwindigkeits- Prüfungen nach Anlage 7 Teil B anzuwenden ist; 3.1.12. die Angabe der zusätzlichen Tragfähigkeitskennzahl(en) und des Symbols der Geschwindigkeitskategorie, sofern die Anforderungen der Nummer 6.2.5 gelten; 3.2. Anlage 3 enthält Beispiele für die Anordnung der Reifenaufschriften. 3.3. Der Reifen muß ferner mit dem ►M1 EG-Typgenehmigungszeichen ◄ gemäß dem Muster nach Anhang I Nummer 4.5 versehen sein. daraus lese ich, daß - M&S-Reifen Vorschrift sind unter den genannten Bedingungen
- diese Reifen entsprechend gekennzeichnet sein müssen
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Das Orakel
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Das Orakel
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Nicht ganz: Land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind üblicherweise mit Reifen ausgestattet, die nicht als Winterreifen (M+S-Reifen) gekennzeichnet sind. Aufgrund ihres grobstolligen Profils der Lauffläche und des Reifenaufbaus sind sie jedoch für den Betrieb bei winterlichen Wetterverhältnissen ausreichend. Die Einsatzzwecke sind nett, aber in den Fahrzeugarten nicht weiter definiert, auch nicht der "Kommunaleinsatz" (s. weiter oben): Entweder ist das Kraftfahrzeug Klasse M oder N, mit Index je nach hzGG. Die Bauart "spezial" gibt es in der Richtlinie auch, und wenn wir jetzt die ECE R 54 dazulesen (auf die in der Richtlinie explizit verwiesen wird), entfällt die Kennzeichnungspflicht "MPT" usw. am Reifen dafür bei Reifen, die vor dem 21.2.2002 genehmigt wurden; die Umstellung 9.00R16 auf 255/100R16 ist 1999 erfolgt. Grüsse, Peter
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