Original geschrieben von Ozymandias
An und für sich wärs doch SO einfach.
"Das Fahrzeug ist mit den Witterungsumständen entsprechende Bereifung auszurüsten"


So ähnlich war's ja auch - vorher, aber:
Zitat
A. Zielsetzung
Das OLG Oldenburg hat mit Beschluss vom 09.07.2010 entschieden, dass die Bußgeldbewehrung für Verstöße gegen § 2 Abs. 3a StVO gegen das Bestimmtheitsgebot (Artikel 103 Absatz 2 Grundgesetz) verstoße und deshalb verfassungswidrig sei.

... als Begründung zur Änderung