Landesforstgesetz Nach dem Landesforstgesetz müssen Hunde im Wald außerhalb der Wege angeleint sein. Solange sie sich auf den Wegen befinden, dürfen sie allerdings frei laufen.
interessant, vielen Dank dafür
In NRW - und gilt m.W. nicht in Naturschutzgebieten, wozu mittlerweile z.B. fast jeder "historische" Mischwald zählt, auch unbeschilderter Weise!