Seit wann kann ein OLG verbindlich über die Verfassungsgemäßheit einer gesetzlichen Bestimmung entscheiden? Ich dachte immer, für die Normenprüfung sei ausschließlich das Bundesverfassungsgericht zuständig?

Ich gebe hier Ozy einmal recht: Je detaillierter gesetzliche Vorschriften auf alle Umstände des Lebens und der Natur einzugehen versuchen, umso mehr offene Fragen bleiben letztendlich ungeklärt. Eine bewusst generell formulierte Norm, wie sie ja zuvor bestanden hatte, muss eben erst durch die Rechtsprechung mit Inhalten, Grenzen ausgefüllt werden, bleibt dafür als Rahmen flexibel und dadurch beständig. Genaus das wäre die Aufgabe des OLG gewesen: zu interpretieren, ob der entsprechende Sachverhalt gemäß der allgemeinen Lebenserfahrung unter die generelle Norm subsumierbar ist, oder nicht. Das ist der Job eines OLG, und nicht sich vor der Verantwortung zu drücken und auf den Bestimmtheitsgrundsatz zu zeigen. Diesen kann man eben durchaus auch zu weit führen: die Positivisten wollen am liebsten das ganze Leben durch exakte Normen geregelt haben. Damit sind sie aber in der falschen Zeit: da hätten sie sich an Friedrich den Großen halten müssen, der sogar geregelt hat, wie lange eine "gute Mutter" ihren Säugling zu stillen habe ....

Genau dahin führen uns aber die Technokraten, die hinter Entscheidungen wie der oben erwähnten stehen. Juristenpack ...

Marcus


Und wieder ein Post mehr auf dem Zähler!