Die Einschränkung steht rechtlich im "luftleeren Raum"; dass Michelin nicht für jeden etwas anderes schreibt (hier: Expeditionsfahrzeuge?) soll so sein, aber weiter oben steht ohnehin

Zitat
Demzufolge entsprechen Reifen der Profilausführung XZL in der Begriffsbestimmung und in den Anforderungen an ihre Fahreigenschaften der Rechtssprechung gemäß ECE-Regelung Nr. 54 für Nutzfahrzeugreifen mit M+S-Markierung.

Grüsse,
Peter