Original geschrieben von Selbermacher
es ist nicht verboten, sondern nur erlaubnispflichtig.
...

OK, und wo ist der Unterschied?

Etwas ohne die notwendige Erlaubnis zu tun ist verboten.

so what?

Also fleissig anzeigen die Jungs.

Die Sache hat nämlich eine unangenehme Nebenwirkung:

Bekommen die Spackos genügend Anzeigen/hinweise, könnte man auf die Idee kommen ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit infrage zu stellen.

Und dann wirds für Ölauge ärgerlich ...