Natürlich kann man das als Sachbeschädigung werten, oder aber als Sachbewahrung, denn spätestens, wenn deine Karre abbrennt, würdest Du schreiben: Das muss doch abgeschaltet werden, da zahl ich lieber 200 Euro für in neues Steuergerät.
Sachbeschädigung ist ein Vorsatzdelikt, fahrlässig kann man strafrechtlich keine Sachbeschädigung begehen.

1: irgendwas ist immer
2: es ist immer anders richtig
3: habe ich nie geschrieben, dass das steuergerät defekt wird, sondern, dass es sich sperrt. Vielleicht sogar entsperrbar.

Ich freu mich!


Atze


Mut zahlt sich bei uns immer aus


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