Natürlich kann man das als Sachbeschädigung werten, oder aber als Sachbewahrung, denn spätestens, wenn deine Karre abbrennt, würdest Du schreiben: Das muss doch abgeschaltet werden, da zahl ich lieber 200 Euro für in neues Steuergerät.
Sachbeschädigung ist ein Vorsatzdelikt, fahrlässig kann man strafrechtlich keine Sachbeschädigung begehen.
1: irgendwas ist immer
2: es ist immer anders richtig
3: habe ich nie geschrieben, dass das steuergerät defekt wird, sondern, dass es sich sperrt. Vielleicht sogar entsperrbar.
Ich freu mich!
Atze