Hallo,

zumindest im Bezug auf den gewöhnlichen Arbeitnehmer hat mir ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt folgendes erklärt.
"Die Kündigungsfrist kann vom Arbeitnehmer eingehalten werden, muß aber nicht."
Im Prinzip kann man von heute auf morgen die Firma verlassen ohne vom Arbeitgeber belangt werden zu können.
Spätestens wenn der Arbeitgeber meint auf Schadensersatz klagen zu wollen wird vor Gericht die Frage gestellt ob bei entsprechend langer Krankheitsdauer weniger Schaden entstünde.
Fazit: Unternehmerisches Risiko aetsch2
Sollte der Unternehmer davon ausgehen durch den Ausfall eines Mitarbeiters einen nennenswerten Schaden zu erleiden liegt es an ihm entsprechende Vorsorge zu treffen.

Gruß
Christoph


We were old before it was cool.
And we were cool long before you were born.